Ambulante Jugendhilfe

Unter dem Begriff „Ambulante Jugendhilfe“ werden sozialpädagogische Unterstützungsangebote zusammengefasst, die sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Eltern richten. Das Wesentliche: Die jungen Menschen behalten ihren Lebensmittelpunkt, nämlich in der Regel ihre Familie, bei, da die Angebote explizit auf die Problemsituationen vor Ort abgestimmt sind. Einige teilstationäre Erziehungshilfen ergänzen die ambulante Jugendhilfe.

Ambulante Jugendhilfe im Überblick

Die Maßnahmen, die als ambulante Jugendhilfe zur Unterstützung junger Menschen genutzt werden können, betreffen insbesondere die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII.

Dieser Schwerpunkt ist der bedeutendste der Erziehungshilfen: Spezialisierte Beratungsstellen leisten die Erziehungsberatung ebenso wie entsprechende Einrichtungen oder der Sozialraum. Allein im Jahr 2019 wurden mehr als 480.000 Erziehungsberatungen durchgeführt.

Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII
Diese Hilfen werden vergleichsweise wenig in Anspruch genommen, dabei wird die soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIIIsowohl in Einrichtungen als auch sozialraumbezogen angeboten. Nur 17.000 dieser Gruppenarbeit-Hilfen wurden im Jahr 2019 genutzt.

Stellung eines Erziehungsbeistandes und/oder Betreuungshelfers nach § 30 SGB VIII
Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer leisten individuelle Hilfen, wenn sich junge Menschen in prekären Lebenssituation finden. Diese Angebote kommen zum Beispiel in Frage, wenn die Eltern psychisch krank oder inhaftiert sind, die Kinder häusliche Gewalt erleiden mussten oder nach längeren stationären Aufenthalten neue Perspektiven für sich entwickeln müssen. Mit 71.500 dieser Hilfen nach §30 SGB VIII im Jahr 2019 nimmt dieser Bereich einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert ein.

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Mehr als 250.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nutzten im Jahr 2019 diese lebensweltnahe Möglichkeit der Unterstützung in der ambulanten Jugendhilfe nach §31 SGB VIII. Das besondere Potenzial dieser Maßnahmen für die Familien ist in der Alltagsnähe begründet. Allerdings setzt dies ein hochprofessionelles Agieren voraus, denn diese Art der ambulanten Jugendhilfe birgt auch Gefahren:

Dringen die Träger und deren Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe nämlich zu weit in die familiäre Privatsphäre ein oder gehen verantwortungslos mit intimen Informationen oder Kontrollaufträgen um, wird wichtiges Vertrauen zerstört. Es gilt also, die eigene Kultur in einer Familie ebenso zu respektieren wie den Vertrauensaufbau gezielt zu schützen, um diesen wichtigen Auftrag im Sinne der Familien erfüllen zu können.

Sinnvolle Ergänzungen für die ambulante Jugendhilfe

Darüber hinaus können bei Bedarf teilstationäre Maßnahmen die ambulante Jugendhilfe ergänzen. Auch in diesen Fällen verändert sich der Lebensort der jungen Menschen nicht, da diese Angebote zwar außerhalb der Familie, aber im Rahmen eines institutionellen Settings in der Nähe realisiert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • die Erziehung in der Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII
  • die Erziehung in einer passenden Variante der Familienpflege nach § 32 SGB VIII

Tagesgruppen dienen dazu, die schulischen Fähigkeiten und soziales Lernen zu fördern, aber auch gezielt mit den Eltern zu arbeiten. Seltener kommen hier intensive Varianten der täglichen Familienpflege zum Tragen, die in erster Linie dazu dienen, die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Diese müssten ansonsten aus den Familien herausgenommen werden. So können sie in ihrem familiären Umfeld verbleiben, da sie an Wochentagen entweder in einer geeigneten Einrichtung oder Pflegefamilie betreut werden. Im Jahr 2019 wurden diese Möglichkeiten der amulanten Jugendhilfe in rund 24.000 Fällen genutzt.

Weiterer Gestaltungsspielraum in der ambulanten Jugendhilfe

Es können jedoch durchaus weitere Hilfen entwickelt werden, wie beispielsweise Hilfen nach § 27 SGB VIII.  Die Jugendämter können einen weiteren Spielraum ausnutzen, um besondere, flexible Untertstützungen entsprechend des Einzelfalls zu entwickeln und bereitzustellen. Wie wichtig diese Möglichkeiten sind, zeigt die Zahl von rund 71.000 dieser Hilfen, die die ambulante Jugendhilfe im Jahr 2019 gewährt hat.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII. Die ambulante Jugendhilfe in dieser Form kann ich unterschiedlichsten Settings realisiert werden. Meist handelt es sich um ambulante oder auch stationäre Jugendhilfe Maßnahmen, die einen größeren Zeitaufwand – und damit höhere Kosten beanspruchen. Rund 5.300 solcher Maßnahmen wurden im Jahr 2019 ambulant umgesetzt.

Kosten der ambulanten Jugendhilfe

Grundsätzlich können Leistungsberechtigte die ambulanten Hilfen kostenlos in Anspruch nehmen. Anders stellt sich die Situation bei den teilstationären Hilfen dar, hier können auf der Grundlage des § 91 Abs. 2 SGB VIII Kostenbeiträge berechnet werden. Lesen Sie dazu auch: Abschaffung des Kostenbeitrags in der Jugendhilfe.