Abschaffung des Kostenbeitrags in der Jugendhilfe

07.10.2022

Junge Menschen und Leistungsberechtigte müssen bis zu 25 % ihres Einkommens für die Lebenshaltungskosten in einer Pflegefamilie, einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe abtreten. Laut Gesetzentwurf soll die Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner nach § 19 des Sozialgesetzbuches aufgehoben werden. Dadurch könnten die betroffenen Personen vollständig über das erzielte Einkommen verfügen. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kostenbeitrag in der Jugendhilfe liegt vor, über den im Bundestag am 10.10.2022 entschieden wird.

Wer soll bei der Abschaffung des Kostenbeitrags berücksichtigt werden?

Mit der Abschaffung des Kostenbeitrags in der Jugendhilfe werden diejenigen angesprochen, die ein eigenes Einkommen beziehen. Zur Kinder- und Jugendhilfe gehören explizit junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder in einer speziellen Einrichtung bzw. Wohnform untergebracht sind. Es werden zudem alle alleinerziehenden Mütter sowie Väter dazugezählt, die in einer gemeinsamen Wohnform entsprechend den Grundsätzen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches nach § 19 untergebracht sind.

Nach dem Gesetz haben die jungen Menschen sowie Leistungsberechtigte aktuell bis zu 25 % ihres vorhandenen Einkommens als Kostenbeitrag entsprechend einzusetzen. Je nach Fall können außerdem die Ehegatten bzw. Lebenspartner der Leistungsempfänger, die über ein entsprechend hohes Einkommen (nach Tabelle) verfügen, mit herangezogen werden.

Antrag auf Abschaffung der Kostenheranziehung

Die Aufgabe und somit der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe besteht darin, junge Menschen zu unterstützen, so dass sie die Chance erhalten, im weiteren Leben auf eigenen Beinen zu stehen. Dabei widerspricht es laut Antrag dem Auftrag, dass die Heranwachsenden zu den Leistungskosten etwas beitragen müssen. Alleine die Tatsache, dass die jungen Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen müssen, macht den Kindern und Jugendlichen den Start ins Leben als Erwachsene schwer.

Eine Erschwerung findet in dem Moment statt, sobald sie für den Kostenbeitrag der Jugendhilfe persönlich mit herangezogen werden, so dass sie einen Teil ihres Verdienstes während der Ausbildung oder dem Ferienjob abgeben müssten bzw. dieser in Teilen verrechnet wird. Damit wären selbstgesteckte Ziele oftmals nicht mehr erreichbar, Geld für ein selbstbestimmtes Leben würde schlichtweg fehlen. Erfolgserlebnisse für die jungen Menschen sind in diesem Fall besonders wichtig.

Der neue Gesetzentwurf des Deutschen Bundestages

Nach diesem neuen Gesetzentwurf soll der Kostenbeitrag der Jugendhilfe entfallen. Es findet eine öffentliche Anhörung statt. Der Ausschuss im Bundestag für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird sich am Montag, den 10.10.2022 mit der Abschaffung der Kostenheranziehung im Paul-Löbe-Haus in der Kinder- und Jugendhilfe intensiv befassen.

Wird der Kostenbeitrag in der Jugendhilfe abgeschafft, dann verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro. Aufgrund dieser Abschaffung in der Kinder- und Jugendhilfe sänke der Zeitaufwand der Bürgerinnen und Bürger um rund 6.669 Stunden und die Sachkosten um rund 26.600 Euro. Für die Verwaltung wird eine Senkung des jährlichen Erfüllungsaufwands um rund 559.000 Euro erwartet.

Es ist wahrscheinlich, dass dieser Gesetzentwurf verabschiedet wird. Für die jungen Menschen bedeutet dies mittelfristig mehr Planungssicherheit und eine mentale Entspannung. Außerdem sind sie motivierter, Geld anzusparen und den Weg in die Selbstständigkeit entsprechend zu forcieren. Es gilt abzuwarten, welche abschließende Entscheidung hinsichtlich des Kostenbeitrags der Kinder- und Jugendhilfe getroffen wird.

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