Worum handelt es sich bei ehrenamtlicher Jugendhilfe?

Die Jugendhilfe ist ein wichtiger Stützpfeiler der deutschen Gesellschaft und soll Kindern und Jugendlichen sowie Eltern in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung bieten. Das kann durch Beratungsangebote, aber auch durch Betreuung und Hausaufgabenhilfe geschehen. Um diese Leistungen vollumfänglich anbieten zu können, ist ehrenamtliche Arbeit durch freiwillige Bürger in vielen Bereichen der Jugendhilfe willkommen.

Ab welchem Alter können sich Jugendliche bei der Jugendhilfe ehrenamtlich engagieren?

In Deutschland gibt es kein Mindestalter für das ehrenamtliche Engagement. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Jugendschutzvorschriften eingehalten werden, lässt den Trägern aber sonst viele Freiheiten. Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelten dennoch in viele Fällen individuelle Altersgrenzen. Hilfsbetreuer auf Jugendfreizeiten müssen meist mindestens 16 Jahre alt sein. Auch bei der Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe wird oft ein Mindestalter von 16 Jahren gefordert. Für andere Betreuungsaufgaben suchen die Vereine manchmal sogar explizit nach Personen ab 21 Jahren. Es kommt also immer auf die jeweilige Tätigkeit an.

Für viele ehrenamtliche Aufgaben in der Jugendhilfe müssen Jugendliche den sogenannten Juleica-Schein vorlegen. Dafür absolvieren sie eine Ausbildung, in der sie die Grundlagen über den Umgang mit Kinder- und Jugendgruppen erlernen. Typische Themen der Juleica-Ausbildung sind zum Beispiel die Spielpädagogik oder Konflikte und schwierige Situationen. Oft können die Kurse direkt bei dem Träger beziehungsweise bei dem Jugendverband durchgeführt werden, bei dem später auch die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen werden soll. Zusätzlich finden einige Kurse online statt. Um die Juleica-Ausbildung mitzumachen, müssen Jugendliche mindestens 16 Jahre alt sein und einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen können.

Wird die ehrenamtliche Arbeit bei der Jugendhilfe bezahlt?

Ehrenamtliche Arbeit dient immer dem Gemeinwohl der Gesellschaft und basiert auf Freiwilligkeit. Eine Bezahlung für das Engagement ist nicht vorgesehen. Es wird also unentgeltlich durchgeführt. Die Ehrenamtler nehmen die Arbeit aus eigenem Antrieb auf, um mitgestalten zu können und nicht, um damit ihren Lebensunterhalt zu decken. Unter gewissen Umständen dürfen Vereine ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern aber Pauschalen auszahlen.

Ehrenamtspauschale – bis zu 840 Euro pro Jahr

Im Jahr 2007 wurde die sogenannte Ehrenamtspauschale eingeführt, die als Aufwandsentschädigung dienen soll. Ehrenamtler können auf Basis dieser Pauschale bis zu 840 Euro im Jahr ausgezahlt bekommen (Stand: Mai 2023). Der Betrag ist steuerfrei sowie sozialabgabenfrei. Folgende Voraussetzungen gelten für die Auszahlung der Pauschale:

  • gemeinnütziger Verein
  • nebenberufliche Tätigkeit

Tipp: Nebenberuflich im Ehrenamt tätig zu sein bedeutet nicht, dass es sich bei dem Hauptberuf um ein festes Arbeitsverhältnis handeln muss. Auch Studenten, Hausfrauen und Rentner können die Ehrenamtspauschale beziehen und steuerfrei geltend machen.

Übungsleiterpauschale – bis zu 3.000 Euro für bestimmte Personengruppen

Ferner gibt es die sogenannte Übungsleiterpauschale, die seit 2021 bei 3.000 Euro im Jahr liegt (Stand: Mai 2023) und ebenfalls steuer- und sozialversicherungsbefreit ist. Allerdings darf diese nur an bestimmte Personengruppen ausgezahlt werden. Im Bereich der Jugendhilfe profitieren zum Beispiel Pfleger, Erzieher, Ferienbetreuer und Kinderbetreuer. Grundvoraussetzung für den Bezug der Übungsleiterpauschale ist genau wie bei der Ehrenamtspauschale, dass es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt und die Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird.

In welchen Bereichen helfen Ehrenamtler bei der Jugendhilfe?

Ehrenamtler können abhängig von ihrer Qualifikation in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe tätig werden. Folgende Aufgabenbereiche sind denkbar:

  • auf organisatorischer und leitender Ebene im Vorstand und in Gremien
  • Betreuer in Jugendeinrichtungen, bei Freizeiten oder bei der Stadtranderholung
  • Hilfskraft bei Jugendreisen oder Jugendsportveranstaltungen
  • Vorleser für kleine Kinder
  • in der Elterninitiative einer Kita

Welche Voraussetzungen sollten Ehrenamtler in der Jugendhilfe mitbringen?

Wer sich gemeinnützig in der Jugendhilfe engagieren möchte, sollte gerne Zeit mit Kindern und Jugendlichen verbringen, Einfühlungsvermögen besitzen und gut zuhören können. Auch Toleranz und Vorurteilsfreiheit sind wichtige Eigenschaften, die in diesem Bereich gefordert werden. Zudem sollten Ehrenamtler Geduld, Humor und Kreativität mitbringen. Wer sich nicht vorstellen kann, direkt mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten oder nicht das notwendige Persönlichkeitsprofil mitbringt, kann dennoch in der Jugendhilfe tätig werden, indem er organisatorische Aufgaben übernimmt. 

Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendhilfe aus?

Im § 73 des SGB VIII heißt es, dass in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen bei ihrer Arbeit angeleitet, beraten und unterstützt werden sollen. Es geht also darum, eine Kooperation zwischen den hauptberuflichen Angestellten und den Ehrenamtlern zu schaffen, sodass Letztere nicht allein gelassen werden.

Darüber hinaus ist im Sozialgesetzbuch festgelegt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Arbeit durch Ehrenamtler fördern sollen. Dabei können die Träger bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, welche Art der Förderung notwendig beziehungsweise angemessen ist. Miteingeschlossen sollte aber auch immer die Förderung der Weiterbildung von Ehrenamtlern sein. Weitere Informationen dazu finden Träger der Jugendhilfe unter § 74 des SGB VIII.

Kinder und Jugendliche gelten als besonders schützenswert. Dementsprechend müssen Personen, die in der Jugendhilfe als Betreuer tätig sind ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das trifft auch auf Ehrenamtler zu. Dadurch wird verhindert, dass vorbestrafte Sexualstraftäter ein Ehrenamt in einer Jugendeinrichtung aufnehmen. Auf Nachfrage muss das erweiterte Führungszeugnis erneut vorgelegt werden. Wer spontan als Helfer einspringt, kann nicht sofort ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen. In diesem Fall kann eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben werden.

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Author: titus.jack