Abschaffung des Kostenbeitrags in der Jugendhilfe

07.10.2022 Junge Menschen und Leistungsberechtigte müssen bis zu 25 % ihres Einkommens für die Lebenshaltungskosten in einer Pflegefamilie, einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe abtreten. Laut Gesetzentwurf soll die Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner nach § 19 des Sozialgesetzbuches aufgehoben werden. Dadurch könnten die betroffenen …